Ministerien und Behörden einigen sich auf Einfahrtsverbot
Seit längerem wurde schon gestritten, was die schwimmenden Hotels in Venedig betrifft. Nun soll es wieder ein Fahrverbot geben.
Wie der Bürgermeister von Venedig, Luigi Brugnaro, bekannt gab. Nach langen Monaten der Verhandlungen und Diskussionen mit Ministerien und den örtlichen Behörden sei nun eine adequate Lösung ins Sicht, mit der auch die UNESCO zufrieden sein wird, versprach das Oberhaupt Venedigs.
Bekanntlich zerstören die Vibrationen der schwimmenden Hotels die Bausubstanz der Altstadt und das Ökosystem der Lagune. Statiker hatten wiederholt davor gewarnt, solche großen Schiffe bis zum Markusplatz einlaufen zu lassen.
Solche Bilder sollen von nun an zur Vergangenheit gehören:
Bereits 2013 wurde ein Einfahrtsverbot beschlossen
Bisher sind diese Bemühungen mehr oder weniger im Sande verlaufen, denn Venedig lebt nun mal vom Tourismus und der Widerstand der Lobby war enorm.
Ein bereits 2013 erlassenes Verbot wurde Ende 2015 wieder gekippt. Seit dem konnten Kreuzfahrtschiffe wieder in den zentralen Kanal Guidecca einfahren.
Rund 25 Millionen Touristen besuchen die von der UNESCO als Kulturerbe ausgezeichneten Stadt jedes Jahr. Ein Wirtschaftsfaktor den der Bürgermeister Luigi Brugnaro nicht schmälern möchte.
UNESCO warnt Venedig seit 2012
Seit 2013 gibt es laufend Demonstrationen seitens Umwelt- und Kulturschützer. Auch die UNESCO warf der Stadtverwaltung vor, den Tourismus aus den Ufern laufen zu lassen und Venedig könnte schnell auf der Liste der gefährdeten Kulturerbe landen, falls es nicht schnellstens Maßnahmen gäbe.
Verkehrsminister stellt Alternative zu Venedig vor
Wie der Verkehrsminister Graziano Delrio nun heute in Twitter mitteilte, wird die zukünftige Alternative für Schiffe über 55 Tonnen, Maghera auf dem Festland sein. Hier sollen die Schiffe in Zukunft anlegen. Der Industriehafen soll nun bis 2019 dementsprechend ausgebaut werden, sodass auch Touristen bequem an Land gehen können.Doch solange wird der Verkehr in der Lagunenstadt wohl weitergehen.
Es bleibt wohl abzuwarten, wie lange dieses Gesetz nun seine Gültigkeit haben wird, bevor es wieder gekippt wird.
Auch interessant:
Online Portale unter der Lupe der Kartellbehörden